Gemütliche Apartments - Wohnen auf Zeit 
Fühlen Sie sich wie zu Hause - ob beruflich oder privat.

 

Ihr Weg zu uns

 Sabine und Matthias Hangen
"Apartments Am Sonnengarten"
Am Sonnengarten 24, 76593 Gernsbach
Tel.: 0176 31 656 333 oder 07224 651358
E-Mail: SabineHangen@aol.com 


  

 


Umgebung und Freizeitaktivitäten 



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VERANTWORTLICHE:
"Apartments Am Sonnengarten"  
Inhaberin: Sabine Hangen
Am Sonnengarten 24
76593 Gernsbach
Telefon: 0176 31 656 333
Homepage: www.apartmentsgernsbach.de
E-Mail: SabineHangen@aol.com

  

WEBDESIGN / REALISIERUNG:
"Apartments Am Sonnengarten"  
 Sabine Hangen
Am Sonnengarten 24
76593 Gernsbach
Telefon: 0176 31 656 333
Homepage: www.apartmentsgernsbach.de
E-Mail: SabineHangen@aol.com


Quellangaben Bilder/Film:

Hazienda Apartmenthotel

Stadt Gernsbach

Baden-Württembergische Spielbanken GmbH & Co. KG, Casino Baden-Baden

CARASANA Bäderbetriebe GmbH

Erlebnis Akademie AG/Baumwipfelpfad Schwarzwald

Stadt Karlsruhe

Europa-Park

Baden-Baden Kur & Tourismus GmbH

Gartenschau Bad Herrenalb 2017 

Unimog-Museum Gaggenau

Golfclub Bad-Herrenalb

Rotherma Bad Rotenfels, pandesign Büro für Kommunikation GmbH


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Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/


 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Apartmenthauses (Apartmenthausaufnahmevertrag). Der Begriff „Apartmenthausaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Apartmenthaus.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Apartmenthauses in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das Apartmenthaus und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Apartmenthaus zustande. Dem Apartmenthaus steht es frei, die Apartmentbuchung in Textform zu bestätigen.

       2.2 Alle Ansprüche gegen das Apartmenthaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Apartmenthauses beruhen.  

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Apartmenthaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Apartmenthauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Apartmenthaus beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Apartmenthaus verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Das Apartmenthaus kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung des Apartmenthauses oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Apartment und/oder für die sonstigen Leistungen des Apartmenthauses erhöht.

3.5 Rechnungen des Apartmenthauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Apartmenthaus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Apartmenthaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Das Apartmenthaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Apartmenthaus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Apartmenthaus ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Apartmenthauses aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES APARTMENTHAUS (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Apartmenthaus geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Apartmenthaus der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Apartmenthaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Apartmenthauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Apartmenthaus ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Apartmenthaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Apartmenthaus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Apartmenthaus kann den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

               5 RÜCKTRITT DES APARTMENTHAUS 5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Apartmenthaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Apartmenthauses mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.  

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Apartmenthaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Apartmenthaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Apartmenthaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - Höhere Gewalt oder andere vom Apartmenthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Apartment oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; - das Apartmenthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartmenthaus in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Apartmenthaus zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Apartmenthauses begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 APARTMENTBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Apartment stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Apartmenthaus spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Apartmenthaus aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Apartmenthaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7 HAFTUNG DES APARTMENTHAUS 7.1 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Apartmenthauses auftreten, wird das Apartmenthaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Apartmenthaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Apartmenthaus empfiehlt die Nutzung des Apartmenthaus- oder Apartmentsafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Apartmenthaus.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Apartmenthausgarage oder auf dem Apartmenthausparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Apartmenthausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Apartmenthaus nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden vom Apartmenthaus mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten und Pos für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Apartmenthaus haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr in 76593 Gernsbach. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand in 76593 Gernsbach.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

In Anlehnung an die AGB´s vom Apartmenthausverband Deutschland (IHA) e.V.